Garantiebedingungen

  1. Der Garantieschein regelt den notwendigen Rahmen für die Garantie der Produkte, die für Straßenfahrzeuge bestimmt sind und von SC ROA Innovation Technology SRL an die Verbraucher vermarktet/vertrieben werden, im Folgenden als Produkte/Materialien bezeichnet;

  1. Für die Zwecke des Zertifikats haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

2.1. Der "Verbraucher" wird in Übereinstimmung mit Artikel 2 Punkt 2 der GO Nr. 21/1992 neu veröffentlicht, wie weiter geändert und ergänzt definiert

und Artikel 2 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 449/2003,

2.2. Der "Lieferant" ist die zugelassene juristische Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die von den zugelassenen Importeuren in Verkehr gebrachten Produkte im Rahmen eines mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrags vertreibt,

2.3. 2.3. Der Kfz-Servicebetrieb ist der Wirtschaftsteilnehmer, der über die entsprechenden technischen Fähigkeiten verfügt, um Reparaturen, Wartungen und/oder Funktionsanpassungen von Straßenfahrzeugen, die Aufarbeitung von Produkten sowie den Austausch von Fahrgestellen und/oder Karosserien an Fahrzeugen durchzuführen, und der nach einer Bewertung vom rumänischen Kfz-Register (RAR) gemäß OMTCT Nr. 2.131/2005 zugelassen wurde.

  1. Die unter Punkt 1 genannten Produkte und Materialien, die von inländischen Importeuren oder Herstellern auf den Markt gebracht werden und die von den Verbrauchern beim Lieferanten oder bei seinen Händlern gekauft werden, die anhand von Kassenbelegen/Steuerrechnungen/Reparaturkostenvoranschlägen entsprechend identifiziert werden, unterliegen der Garantie im Rahmen dieser Bescheinigung. Die Kaufbelege der Produkte/Materialien, die dieser Garantie unterliegen, müssen mindestens die folgenden Identifizierungselemente (Identifikatoren) enthalten: (i) Name des Produkts/Materials

4. BEDINGUNGEN DER GARANTIE

4.1. Die Produkte haben eine Garantiezeit von 12 Monaten (außer dem normalen Verschleiß) für den Erwerb von juristischen Personen und von 24 Monaten (außer dem normalen Verschleiß) für den Erwerb von Privatpersonen, gerechnet ab dem Kaufdatum, es sei denn, der autorisierte Importeur bzw. inländische Hersteller hat etwas anderes vorgesehen:

- Pedders Stoßdämpfer & Federn: 24 Monate oder 40.000 Kilometer Garantie;

- Stahlschilde, Stahl-Windenstützen, Stahl-Bullbars, Stahl-Stangen vorne und hinten, Stahl-Reserveradhalter, Dachträger und andere Stahlprodukte: 6 Monate Korrosionsschutz-Garantie;

- Rennchips: 12 Monate, unabhängig von der steuerlichen Natur des Verbrauchers.

4.2. Die Garantie wird für Konformitätsmängel und/oder verborgene Mängel gewährt.

4.3. Bei Konformitätsmängeln und/oder verborgenen Mängeln des Produkts oder des Materials, die während der Garantiezeit auftreten, verpflichtet sich SC ROA Innovation Technology SRL gegenüber dem Verbraucher, das gekaufte Produkt zu ersetzen oder zu reparieren, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, oder den vom Verbraucher gezahlten Preis gemäß der vom autorisierten Importeur/dem inländischen Hersteller angebotenen Garantie zu erstatten.

4.4. Die Garantie für die Verarbeitung beträgt 3 Monate ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung, die die Verarbeitung beinhaltet.

5. DIE RECHTE DES VERBRAUCHERS

5.1. Die durch diese Bescheinigung gewährte Garantie berührt nicht die Rechte des Verbrauchers.

5.2. Die legitimen Rechte des Verbrauchers sind in Kapitel III, Artikel 9-14 des Gesetzes Nr. 449/2003 über den Verkauf von Produkten und die entsprechenden Garantien, der Verordnung Nr. 21/1992 über den Verbraucherschutz und dem Gesetz Nr. 296/2004 über das Verbrauchergesetzbuch festgelegt.

6. MITTEL ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER GARANTIE FÜR WARTUNGS-, REPARATUR- UND AUSTAUSCHARBEITEN

6.1. Im Falle von Konformitätsmängeln/versteckten Mängeln, die während der Garantie-/Gültigkeitsdauer des Produkts oder des Materials festgestellt werden/auftreten, kann der Verbraucher dessen Reparatur oder Ersatz verlangen.

6.2. Die Garantiezeit wird um die Zeit verlängert, die zwischen dem Datum der Übergabe des Produkts/Materials an den Verkäufer oder die Kfz-Werkstatt und dem Datum der Reparatur/des Austauschs des Produkts verstrichen ist. Die Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist im Reparatur-/Austauschschein einzutragen.

6.3. Der Garantieantrag (für die Gewährung der Garantie) ist an SC ROA Innovation Technology SRL zu richten oder bei dem Lieferanten oder der Autowerkstatt einzureichen, bei dem/der er das Produkt oder das in den Kaufunterlagen aus Punkt 3 genannte Material gekauft hat, und zwar unter Beifügung folgender Unterlagen:

  1. Kopie der Steuerrechnung/des Kassenbelegs für das Produkt/Material, ausgestellt vom Verkäufer;
  2. Kopie des Kostenvoranschlags für die Montage/Installation/Reparatur des Produkts/Materials und des Kassenbelegs/der Steuerrechnung, ausgestellt von der Kfz-Werkstatt;
  3. der Garantieschein für das Produkt/Material, im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Lieferanten und vom Verbraucher unterzeichnet;
  4. Kopie der Zulassungsbescheinigung oder des Personalausweises des Fahrzeugs, dessen Produkt oder Material der Garantie unterliegt;
  5. Kopie des Dokuments, das die Gültigkeit der regelmäßigen technischen Überprüfung des Fahrzeugs bescheinigt;
  6. der von der Kfz-Werkstatt ausgestellte Prüfbericht über die Vertragswidrigkeit oder den verborgenen Mangel des Produkts/Materials, wenn die Arbeiten von einer anderen Kfz-Werkstatt durchgeführt wurden.

6.4. Wenn der Garantieanspruch begründet ist, repariert/ersetzt SC ROA Innovation Technology SRL innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum der Einreichung des Garantieanspruchs die nicht konformen Produkte/Materialien durch den Lieferanten oder die Kfz-Werkstatt, bei der sie vom Verbraucher gekauft wurden.

6.5. Im Falle eines Garantieanspruchs, bei dem versteckte Mängel geltend gemacht werden, repariert/ersetzt SC ROA Innovation Technology SRL die Produkte/Materialien innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abschluss des technischen Gutachtens, das gemäß Artikel 13 Absatz (2) der GO Nr. 21/1992 durchgeführt wurde, wenn der Hersteller oder die zuständige technische Stelle, die das Gutachten durchgeführt hat, das Vorhandensein dieser Mängel festgestellt hat.

6.6. Wenn die SC ROA Innovation Technology SRL aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, die Reparatur oder den Ersatz der nicht konformen Produkte/Materialien oder der Produkte/Materialien mit verborgenen Mängeln zu gewährleisten, gewährt sie dem Verbraucher gleichwertige Entschädigungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 des Gesetzes Nr. 449/2003.

6.7. Wenn der Garantieanspruch unbegründet ist, trägt der Verbraucher die Kosten für die Inspektion/Sachverständigenbewertung des Produkts/Materials, das als nicht konform oder mit verborgenen Mängeln beanstandet wurde.

6.8. Die Kosten für Porto, Transport, Handhabung, Material- und Verpackungskosten, Demontage- und Montagekosten sowie die Kosten für die Bearbeitung des Produkts, das Gegenstand der Garantie ist, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von S.C. ROA Innovation Technology S.R.L.

6.8. Die Produkte und Materialien, die während der Garantiezeit ersetzt werden, gehen in das Eigentum von S.C. ROA Innovation Technology S.R.L. über und werden vom Verbraucher an den Verkäufer oder die Autowerkstatt zurückgegeben.

7. SITUATIONEN, DIE SC ROA Innovation Technology SRL VON DER GARANTIE-HAFTUNG AUSSCHLIESSEN ODER DIE DAZU FÜHREN, DASS DAS PRODUKT/MATERIAL AUS DEM GARANTIEBEREICH RAUSFÄLLT

7.1. Das vom Verbraucher gekaufte Produkt/Material ist nicht von SC ROA Innovation Technology SRL in Verkehr gebracht worden.

7.2. Der Verbraucher hat das falsche Produkt bestellt oder falsche Identifikationsdaten angegeben.

7.3. Der Verbraucher beantragt die Garantie nicht innerhalb der in dieser Bescheinigung genannten Frist oder legt keine der unter Punkt 6.3 Buchstaben a-f genannten Unterlagen vor, oder sie sind falsch, unvollständig oder unzureichend ausgefüllt.

7.4. Der Verbraucher hat den Garantieschein verloren.

7.5. Das Produkt/Material wurde für andere Zwecke oder an anderen Fahrzeugen als den vom Lieferanten angegebenen verwendet.

7.6. Die Produkte weisen einen normalen, funktionsbedingten Verschleiß auf.

7.7. Die Produkte wurden nicht in einer autorisierten Kfz-Werkstatt gemäß den Bestimmungen von Punkt 2.3 dieser Bescheinigung montiert/eingebaut/eingestellt/überprüft oder diese Arbeiten wurden ohne geeignete Werkzeuge oder Vorrichtungen durchgeführt, ohne die vom Fahrzeugbauer oder dem Hersteller des Produkts festgelegte Arbeitstechnik zu beachten.

7.8. Nach Beendigung der Reparaturen hat die Kfz-Werkstatt die vom Fahrzeughersteller oder vom Hersteller der Produkte vorgeschriebenen Kontroll-, Kalibrier- und Einstellarbeiten nicht durchgeführt.

7.9. Das Produkt wurde falsch oder mit verschlissenen Teilen montiert, die nicht den Herstellerangaben entsprechen, oder sie wurden verändert.

7.10. Die Abnutzung oder der Defekt des Produkts ist auf Überbeanspruchung, unzureichende Wartung oder Einstellungen/periodische Kontrollen oder (aufgrund) nicht autorisierter Eingriffe am Produkt während der Garantiezeit zurückzuführen.

7.11. Das Produkt weist Spuren von Schlägen, mechanischen Stößen, Kratzern, Brüchen, Rissen, Biegungen, Verformungen auf, die ihm nicht zuzuschreiben sind oder die durch Faktoren außerhalb des normalen Betriebsprozesses verursacht wurden;

7.12. Das Fahrzeug, an dem das Produkt montiert wurde, war in einen Unfall verwickelt oder hat Schäden erlitten, die durch äußere Einflüsse, Witterungsbedingungen oder andere Faktoren (thermische, elektrische, mechanische Stöße) verursacht wurden.

7.13. Das Fahrzeug, auf das das Produkt montiert wurde, wurde zu anderen als den vom Hersteller vorgesehenen Zwecken oder unter unangemessenen Bedingungen genutzt: (Start mit Roboter) Roboterstart oder Start durch Abschleppen, Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts, Sportwettbewerbe, Autorennen oder seine Anlagen und Systeme wurden verändert.

7.14 Für Fahrzeuge, die im Sonderregime verwendet werden: Taxi, Fahrzeuge für den Transport von Personen und Waren, Krankenwagen, Polizeiautos, Fahrschulautos, wird die Garantiezeit auf 3 (drei) Monate für die gesamte Produktpalette reduziert.

7.15. Der unbefugte Einbau von anderen Ausrüstungen/Zubehörteilen in das Fahrzeug als die werkseitige Ausstattung.

7.16. Verschlechterung oder Zerstörung des Produkts durch Verschulden des Verbrauchers aufgrund von Transport, unsachgemäßer Handhabung, Lagerung, Aufbewahrung, Verwendung, Nutzung oder Kontakt mit aggressiven chemischen Produkten oder der Nähe von Wärmequellen.

7.17. Die Seriennummer/Markierung/Konstruktionscode oder der Identifizierungscode des Produkts wurde gelöscht oder weist handgefertigte Markierungen oder Prägungen auf.

7.18. Die Demontage von Bauteilen oder Unterbaugruppen der Produkte oder die Beschädigung der vom Hersteller angebrachten Siegel, sofern zutreffend.

7.19. Das Fahrzeug (hat) Mängel an der Lenkung, den Bremsen, der Aufhängung, der Kühlung, der Klimaanlage, der elektrischen Anlage usw.

7.20. Unzureichende Ausnutzung des Fahrzeugs durch: Nichterfüllung der Einfahrbedingungen, Überschreitung des Wärmeregimes, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

7.21. Der Ausfall von Produkten aufgrund des Vorhandenseins von Fremdkörpern, Staub, Schmutz in den Betriebsbereichen (z. B. Schmiersystem, Hydrauliksystem, Einlasssystem usw.)

7.22. Nichteinhaltung der vom Hersteller des Fahrzeugs festgelegten Fristen und Termine für die technischen Überprüfungen.

7.23. Das Fahrzeug, für das das Produkt bestimmt war, ist nicht zugelassen oder die periodische technische Kontrolle ist vor Eintritt des Garantiefalls abgelaufen.

8. AUSNAHMEN VON DER GARANTIE

8.1. Die durch dieses Zertifikat gewährte Garantie erstreckt sich nicht auf andere Waren als die im Rahmen der Werbeaktionen angebotenen Autoteile.

9. BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

9.1. Alle von S.C. ROA Innovation Technology S.R.L. verkauften Produkte sind dazu bestimmt, Dacia / Renault Duster Fahrzeuge zu modifizieren, um deren Off-Road-Leistung zu verbessern, daher ist jede verfügbare Zertifizierung auf den entsprechenden Produkten aufgeführt und jede andere Zertifizierung kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

9.2. Die unsachgemäße Verwendung von Produkten, die nicht für diesen Zweck bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen ist ausschließlich das Verschulden des Verbrauchers.

9.3. Die Produkte müssen in spezialisierten Werkstätten (autorisierten Serviceeinheiten) installiert werden. Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Tätigkeit dieser Einheiten zu unterstützen, übernehmen jedoch in keiner Weise deren Ausbildung oder die Bereitstellung von Erklärungsmaterial für die Installation.

9.4. Es ist absolut kontraindiziert, die Produkte auf eigene Faust zu installieren.

DER GARANTIESCHEIN IST NICHT ÜBERTRAGBAR!

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